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BEITRAGSORDNUNG

§1 Grundsatz

 

1.1 Diese Beitragsordnung regelt, wie in der Satzung vorgesehen, die Beiträge der Mitglieder.

 

1.2 Sie kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

1.3 Die Daten der Mitglieder werden unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet und gespeichert.

 

§2 Dauer der Mitgliedschaft

 

2.1 Die Mitgliedschaft dauert, unabhängig vom Datum des Eintritts, bis zum Ende des Kalenderjahres. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird.

 

2.2 Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Antragstellung, sofern der Vorstand dem Mitgliedsantrag zustimmt und der erste Beitrag erfolgreich eingezogen werden konnte.

 

§3 Mitgliedsbeiträge

 

3.1 Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 10,- Euro pro Monat.

 

  • Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Studierende, Arbeitslose oder durch ein Arbeitsverbot Notleidende sowie Empfänger von Grundsicherung beträgt 5,- Euro pro Monat.

 

Die Beiträge für Fördermitglieder sind wie folgt gestaffelt:

 

  • Natürliche Personen (Einzelförderer) können einen beliebigen Beitrag pro Jahr wählen; der von Pro Musik empfohlene Beitrag beträgt 120,- Euro pro Jahr.

 

  • Für juristische Personen (Firmen, Verbände, Vereine etc.) gilt ein Mindestbeitrag von 240,- Euro, der ansonsten in der Höhe durch das fördernde Mitglied frei bestimmbar ist.

 

  • Von der Mitgliederversammlung ernannte Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

 

3.2 Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden durch den Pro Musik e.V. im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein dazu ein SEPA- Lastschriftmandat zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Die Beiträge ordentlicher Mitglieder können vierteljährlich oder jährlich entrichtet werden, Beiträge von Fördermitgliedern und ermäßigte Beiträge von ordentlichen Mitgliedern nur jährlich.

 

Regulärer Beitrag, ordentliche Mitgliedschaft:

 

  • Vierteljährlich: 30,- Euro (4 x 30,- Euro = regulärer Beitrag a 10,- Euro/Monat)

 

  • Jährlich: 99,- Euro (1 x 99,- Euro = regulärer Beitrag abzgl. 17,5% Rabatt)

 

Ermäßigter Beitrag, ordentliche Mitgliedschaft:

 

  • Jährlich: 60,- Euro (1 x 60,- Euro = ermäßigter Beitrag a 5,- Euro/Monat)

 

Beitrag Fördermitgliedschaft:

 

  • Einzelförderer/Natürliche Personen (jährlich): Frei wählbarer Förderbeitrag (empfohlen: 120,- Euro)

 

  • Juristische Personen/Firmen, Verbände, Vereine etc. (jährlich): Frei wählbarer Förderbeitrag (mindestens 240,- Euro)

 

3.3 Mitgliedsbeiträge ordentlicher Mitglieder fallen anteilig ab dem Monat an, an dem der Antrag gestellt wurde. Mitgliedsbeiträge von Fördermitgliedern gelten unabhängig vom Eintrittsdatum für das Kalenderjahr und werden nicht anteilig berechnet.

§4 Mitgliederwerbung durch Mitglieder

 

Beschliesst der Vorstand von PRO MUSIK eine (evtl. zeitlich befristete) Werbemaßnahme, bei der neue Mitglieder von bestehenden ordentlichen Mitgliedern geworben werden, muß die Werbemaßnahme allen Mitgliedern bekannt gemacht werden, um daran teilnehmen zu können. Die werbenden Mitglieder erhalten in dem genannten Zeitraum folgende Rabatte auf ihre Mitgliedsbeiträge:

 

  1. Wenn ein ordentliches Mitglied von PRO MUSIK im Zeitraum der Werbemaßnahme ein neues Mitglied wirbt, werden dem werbenden Mitglied 50% seines nächsten fälligen Jahresbeitrags erlassen. Bei Mitgliedern, die pro Quartal zahlen, werden entsprechend 2 Quartale erlassen.

  2. Wirbt ein ordentliches Mitglied von PRO MUSIK zwei oder mehr neue Mitglieder im Zeitraum der Werbemaßnahme, so werden dem werbenden Mitglied 100% seines nächsten fälligen Jahresbeitrags erlassen. Bei Mitgliedern, die pro Quartal zahlen, werden entsprechend 4 Quartale erlassen.

 

§5 Spenden und Zuwendungen

 

5.1 Spenden und Zuwendungen ohne ordentliche Mitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft können auf unser Konto überwiesen werden. Dazu bittet Pro Musik um kurze Kontaktaufnahme per Mail oder auf dem Postweg.

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